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   VGH Bayern, 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474   

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https://dejure.org/2018,34638
VGH Bayern, 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474 (https://dejure.org/2018,34638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474 (https://dejure.org/2018,34638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2018 - 14 ZB 17.1474 (https://dejure.org/2018,34638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBG Art. 96; BayBhV § 7 Abs. 1; GOÄ § 5, § 6 Abs. 2
    Beihilfefähigkeit einer IRE-Behandlung - Berücksichtigung der Dauer der Dienstunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung zur Klärung der Berücksichtigungsfähigkeit der zeitlichen Dauer der Dienstunfähigkeit i.R. einer Prüfung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

  • rewis.io

    Beihilfefähigkeit einer IRE-Behandlung - Berücksichtigung der Dauer der Dienstunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung zur Klärung der Berücksichtigungsfähigkeit der zeitlichen Dauer der Dienstunfähigkeit i.R. einer Prüfung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

  • rechtsportal.de

    Zur gemäß § 7 Abs. 1 BayBhV bestimmten Verbindlichkeit von Gebührenrahmen nach § 5 GOÄ auch bei solchen ärztlichen Leistungen; die gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ in Analogie zu gleichwertigen Leistungen des Gebührenverzeichnisses berechnet werden; Prostatakrebs; IRE-Behandlung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03

    Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474
    Dabei zitiert das Verwaltungsgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2004 - 2 C 34.03 - (juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 14 ZB 09.422

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Befreiung von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (BayVGH, B.v. 28.7.2010 - 14 ZB 09.422 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1993 - 12 A 1031/91

    Aufwendungen; Goldnerz-Aufbaucreme; Beihilfefähigkeit; Verletzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474
    Weder ist es der Antragsbegründung gelungen, eine konkrete Vorschrift zu benennen, die die Berücksichtigung solcher Vergleichserwägungen vorsehen würde, noch ist eine solche Vorschrift ersichtlich (vgl. für das nordrhein-westfälische Beihilferecht OVG NW, U.v. 23.8.1993 - 12 A 1031/91 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.05.2021 - 1 A 1145/18

    Beihilferechtliche Angemessenheit von Aufwendungen für eine Behandlung eines

    Ist eine Leistung als gleichwertig i. S. d. Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ anzusehen, so gilt für die herangezogene Gebührenposition des Gebührenverzeichnisses auch der Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 2 GOÄ (ausdrücklich zur Beihilfefähigkeit der IRE BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 14 ZB 17.1474, juris Rn. 19; zur GOZ BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 161/02 -, juris Rn. 11; vgl. auch LG Dortmund, Urteil vom 17. August 2016 - 2 O 252/14 -, juris Rn. 22; Miebach, in: Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 3. Aufl. 2006, GOÄ § 6 Rn. 12; Spickhoff, in: Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, GOÄ § 6 Rn. 7; Nitze, HBeihVO, 30. Erg.-Lfg.
  • VG Bayreuth, 23.03.2021 - B 5 K 19.1204

    Ausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie, Analogiefähigkeit der Anlage 2

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht von keinem Anspruch wegen dieses Grundsatzes aus (vgl. OVG NW, U.v. 23.8.1993 - 12 A 1031/91 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 14 ZB 17.1474 - juris Rn. 8: zu hypothetisch ersparten Aufwendungen wegen Dienstunfähigkeit).
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